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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0 Grundlagen

Martin Eisenhofer (im folgenden Boardinghouse Ingolstadt genannt) betreibt in der Manchinger Str. 11-13 in 85053 Ingolstadt ein Boardinghouse in dem sie zum vorübergehenden Gebrauch Apartments an Privatpersonen und Gewerbetreibende vermietet.

2.0 Geltungsbereich

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments sowie sonstige für den Gast erbrachte Leistungen.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

3.0 Vertragsabschluss

3.1 Buchungsanfragen des Gastes sind unverbindlich.

3.2 Das Boardinghouse Ingolstadt wird nach Eingang einer Buchungsanfrage die Verfügbarkeit des Apartments prüfen und den Gast über die Verfügbarkeit informieren.

3.3 Bei Verfügbarkeit des Apartments erhält der Gast eine vorläufige Buchungsreservierung.

3.4 Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

4.0 Vertragspartner

4.1 Vertragspartner sind der Gast und das Boardinghouse Ingolstadt.

4.2 Im Falle der Buchung durch einen Dritten haftet dieser gesamtschuldnerisch mit dem Gast gegenüber dem Boardinghouse Ingolstadt für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

5.0 Leistungen

Das Boardinghouse Ingolstadt stellt dem Gast das angemietete Apartment sowie Ausstattungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Nutzung zur Verfügung. Daneben erbringt das Boardinghouse Ingolstadt die jeweiligen in der Servicebeschreibung aufgeführten Serviceleistungen für den Gast.

6.0 Preise

6.1 Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß Preisliste.

6.2 Die in der Preisliste festgelegten Preise bemessen sich nach der Dauer des Aufenthalts

6.3 Die für die Bemessung der anwendbaren Tarifstaffel maßgebliche Aufenthaltsdauer ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer, die bei Check Out erreicht ist. Bis dahin erfolgt die Eingruppierung in die Tarifstaffel nur vorläufig.

7.0 Einzug/Übergabe

7.1 Das angemietete Apartment kann zum Beginn des Vertrages ab 14.00 Uhr bezogen werden (Check-In). Bei einer späteren Anreise als 18.00 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

7.2 Die Übergabe des Apartments an den Gast erfolgt frei von Mängeln. Etwaige Mängel sind vom Gast innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe des Apartments anzuzeigen. Werden keine Mängel angezeigt, so hat der Gast für alle während seines Aufenthalts am Inventar eintretende Mängel sowie fehlende Inventargegenstände einzustehen.

7.3 Bei Check In erhält der Gast einen Haustür-/ Apartment Schlüssel.

7.4 Am letzten Tag des Aufenthaltes ist das Apartment bis spätestens 11.00 Uhr (Check Out) an das Boardinghouse Ingolstadt zurückzugeben. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat das Boardinghouse Ingolstadt Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete.

8.0 Nutzung des Apartments

8.1 Die Überlassung des angemieteten Apartments erfolgt nur zum vorübergehenden Gebrauch und nur zur Nutzung als Wohnraum durch den Gast.

8.2 Die Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an andere als im Vertrag bezeichnete Dritte ist nicht zulässig. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht anwendbar.

8.3 In den Apartments ist Rauchen nicht gestattet. Sollte der Gast hiergegen verstoßen, so fällt eine zusätzliche Sonderreinigungsgebühr in Höhe von mindestens € 250,00 an. Des Weiteren hat der Gast dem Boardinghouse Ingolstadt sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Apartments entstehen (z. B. Kosten für einen Feuerwehreinsatz bei verschuldeter Auslösung des Rauchmelders).

8.4 Einbauten und jede bauliche und / oder technische Veränderung des Apartments sowie der Anschluss elektrischer Verbraucher (mit Ausnahme von elektronischen Kleingeräten wie z. B. Laptop, Mobiltelefon und Tablet) ist untersagt.

8.5 Wünscht der Gast eine Verlängerung seines Aufenthalts, so hat er gegenüber dem Boardinghouse Ingolstadt eine schriftliche Anfrage zu stellen. Eine Verlängerung des Aufenthalts kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch das Boardinghouse Ingolstadt zustande.

9.0 Zahlungen Miete und Serviceleistungen

9.1 Die Miete und die gebuchten Serviceleistungen sind im Voraus, spätestens bei Check In, zu entrichten.

9.5 Der Gast ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Boardinghouse Ingolstadt aufzurechnen oder zur mindern.

10.0 Kündigung / Stornierung durch den Gast

10.1 Die Kündigung / Stornierung durch den Gast ist jederzeit schriftlich gegenüber dem Boardinghouse Ingolstadt möglich.

10.2 Im Falle der Kündigung / Stornierung fallen folgende Gebühren an:

10.2.1 Aufenthalte bis 30 Tage: Bei Stornierung / Kündigung bis 14 Tage vor Check In entstehen keine Kosten, danach werden 80 % der Gesamtmiete fällig.

10.2.2 Aufenthalte ab 30 Tage: Bei Stornierung / Kündigung bis 30 Tage vor Check In entstehen keine Kosten, danach werden 80 % der Gesamtmiete fällig, höchstens jedoch die Kosten für den Aufenthalt von 2 Monaten.

10.3 Dem Gast steht es jedoch frei nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Apartments sind anzurechnen.

10.4 Im Falle einer Kündigung / Stornierung entfällt zudem ein dem Gast eventuell auf Grund der Dauer seines Aufenthaltes gewährter Rabatt. D.h.: Bei einer Kündigung / Stornierung nach Check In bemisst sich die Miete nach den für die tatsächliche Aufenthaltsdauer maßgeblichen Preisen gemäß Preisliste. Die sich daraus ergebende Differenz ist vom Gast bei Check Out zu bezahlen. Daneben fallen für die nicht genutzten Zeiten Stornogebühren gemäß Ziffer 10.2 an.

11.0 Kündigung durch das Boardinghouse Ingolstadt

11.1 Das Boardinghouse Ingolstadt ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder sachliche Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Dies ist insbesondere der Fall,

11.1.1 bei höherer Gewalt;

11.1.2 wenn der Gast eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder über sein Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde;

11.1.3 bei begründeter Annahme, dass die Nutzung des Apartments den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Boardinghouse Ingolstadt beeinträchtigen kann;

11.1.4 bei einer unzulässigen Gebrauchsüberlassung an Dritte (vgl. Ziffer 8.2); oder

11.1.5 bei einem Verstoß gegen die Hausordnung.

11.2 Im Falle einer berechtigten Kündigung durch das Boardinghouse Ingolstadt stehen dem Gast keinerlei Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, zu.

11.3 Im Falle einer berechtigten Kündigung durch das Boardinghouse Ingolstadt ist der Gast zum Ersatz des Boardinghouse Ingolstadt durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags entstandenen Schaden verpflichtet. Dieser beläuft sich in der Regel auf 80 % der gemäß Ziffer 10.4 zu bemessenden Gesamtmiete der restlichen Aufenthaltsdauer. Dem Gast steht es jedoch frei nachzuweisen, dass dem Boardinghouse Ingolstadt kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

12.0 Sicherheit

12.1 Bei einem Aufenthalt über 30 Tagen ist der Gast bei Check In verpflichtet, eine Sicherheit in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen.

12.2 Die Sicherheit kann entweder als Barkaution oder durch eine EC-Karte erbracht werden.

12.3 Das Boardinghouse Ingolstadt ist berechtigt, die Sicherheit für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verwenden.

12.4 Die Sicherheit ist dem Gast spätestens 30 Tage nach Check Out herauszugeben.

13.0 Betreten des Mietobjekts

Das Boardinghouse Ingolstadt ist berechtigt, das Apartment aus wichtigen Gründen zu betreten.

14.0 Instandhaltung/Schäden am Objekt

14.1 Schäden an den Mieträumen sind dem Boardinghouse Ingolstadt unverzüglich anzuzeigen.

14.2 Der Gast hat das Apartment und das ihm zur Nutzung überlassene Inventar schonend und sorgfältig zu behandeln und das Apartment ausreichend und regelmäßig zu lüften und zu beheizen.

15.0 Haftung des Gastes

15.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die durch eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen.

15.2 Der Gast haftet gegenüber dem Boardinghouse Ingolstadt zudem für alle von ihm, seinen Gästen oder Angehörigen zu vertretenden Schäden im Apartment und an dem ihm zur Nutzung überlassenen Inventar.

15.3 Für abhanden gekommenes Inventar oder Schäden am Inventar ist der Wiederbeschaffungswert bzw. die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten maßgeblich.

15.4 Der Internet Zugang darf nicht für gesetzlich verbotene Zwecke verwendet werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen hat der Gast das Boardinghouse Ingolstadt  von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen und dem Boardinghouse Ingolstadt sämtliche daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

16.0 Haftung von Boardinghouse Ingolstadt

16.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet das Boardinghouse Ingolstadt bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

16.2 Auf Schadensersatz haftet das Boardinghouse Ingolstadt – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

16.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

16.2.2 für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

16.3 Die sich aus Ziffer 16.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

16.4 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Boardinghouse Ingolstadt nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB.

16.5 Sofern dem Gast ein Kfz-Stellplatz im Außenbereich zur Verfügung gestellt wird, haftet das Boardinghouse Ingolstadt nicht für Abhandenkommen oder Beschädigungen des vom Gast abgestellten Fahrzeugs sowie dessen Inhalts. Eine Überwachungspflicht für den jeweiligen Stellplatz besteht nicht.

17.0 Verjährung

Vertragliche gesetzlichen Vorgaben.

18.0 Hausordnung

Bei Check In erhält der Gast eine Kopie der Hausordnung, die einzuhalten ist.

19.0 Meldepflichten

19.1 Auf die gesetzlichen Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz und dem Bayerischen Meldegesetz wird ausdrücklich hingewiesen.

19.2 Für die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten ist der Gast selbst verantwortlich.

19.3 Bei einer bestehenden Meldepflicht ist der Gast verpflichtet, das Boardinghouse Ingolstadt innerhalb von 14 Tagen nach Check In eine Kopie der Meldebestätigung zum Nachweis der Erfüllung der Meldepflichten vorzulegen.

20.0 Datenschutzerklärung

20.1 Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist das Boardinghouse Ingolstadt. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Gasts zur Erfüllung des Auftrags selbst sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und c) DS-GVO. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

20.2 Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Gast hat das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO; Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO; Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art 18 DS-GVO; Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO; Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO und Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO zu

20.3 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann zum einen für den Abschluss des Vertrages sowie die Erfüllung des Auftrags erforderlich sein. Die Nichtbereitstellung etwaiger erforderlicher personenbezogener Daten kann zur Folge haben das wir den Vertrag nicht oder nicht wie gewünscht erfüllen können.

21.0 Sonstiges

21.1 Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Boardinghouse Ingolstadt.

21.2 Sofern der Gast Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein allgemein Gerichtsstand unbekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Boardinghouse Ingolstadt.

21.3 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.           

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